Ihre Zahlungen sind abgesichert!
Seit November 1994 sind deutsche Reiseveran- stalter gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge eines Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reise- leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen.
"PALCO REALE" ist für das beschriebene Insolvenz- risiko bei der "TourVERS-Versicherung GmbH" versichert.
