Sicherungsschein
Was ist ein Sicherungsschein?
Seit November 1994 sind Reiseveranstalter in Deutschland verpflichtet, sich gegen einen möglichen Konkurs abzusichern (§ 651k BGB). Haben Sie eine Reise gebucht, erhalten Sie mit der Reisebestätigung den so genannten Sicherungsschein.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung haben wir für die Reisenden eine Insolvenzversicherung bei der "TourVers-Versicherung", Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, abgeschlossen.
Diese Versicherung erstattet Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters den bezahlten Reisepreis oder die Aufwendungen für die Rückreise.



